2-Zimmer-Wohnungen in Stadtparknähe. Jetzt vormerken lassen.
Wir suchen Verkauf- und Vermietungsobjekte für unsere vorgemerkten Kunden.
Sperr & Zellner Immobilien GmbH ist Ihr familiengeführter Immobilienmakler und Bauträger im Münchner Osten. Seit 1998 begleiten wir Eigentümer, Käufer und Mieter in Dorfen, Erding, Neufinsing und im gesamten Landkreis Erding sowie Ebersberg – beim Kauf, Verkauf und der Vermietung von Wohnungen und Häusern, bei Neubauprojekten als Bauträger und in der laufenden Hausverwaltung. Alles aus einer Hand, persönlich und mit festen Ansprechpartnern.

Unsere Kartei ist voll, unser Angebot nicht. Viele Objekte sind vergeben, bevor sie überhaupt online gehen – wenn Sie verkaufen oder vermieten wollen, lohnt sich ein Anruf, bevor Sie inserieren.
Ein Auszug aus unserem aktuellen Angebot – automatisch aus unserer Objektverwaltung.
Dorfen und Neufinsing, seit 1998 in der Region. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns verlässlich zurück.
Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien in Dorfen, Erding, Ebersberg und Umgebung.
Vom ersten Blick bis zum Notartermin begleiten wir Sie persönlich – mit festen Ansprechpartnern aus Dorfen und Neufinsing.
Viele Objekte gehen an Interessenten aus unserer Kartei – oft schon, bevor eine Anzeige online geht.
Viele Objekte gehen an Interessenten aus unserer Kartei – oft schon, bevor eine Anzeige online geht. Sagen Sie uns, was Sie suchen, dann melden wir uns, sobald etwas dazukommt.
Aktuelle Miet-Angebote – Wohnungen, Häuser und Gewerbeflächen im Münchner Osten.
Viele unserer Mietobjekte betreuen wir auch in der Verwaltung – Sie haben vom ersten Termin an einen festen Ansprechpartner.
Sagen Sie uns, was Sie suchen – wir melden uns, sobald etwas frei wird.
Sagen Sie uns, was Sie suchen – Lage, Größe, Zeitpunkt. Wir melden uns, sobald etwas frei wird, meist bevor die Anzeige online geht.
Wohnung, Haus, Grundstück oder Gewerbeobjekt: Wir bewerten realistisch, bereiten auf und begleiten bis zur Schlüsselübergabe.
Seit 1998 im Landkreis Erding, im Landkreis Ebersberg und im Großraum Dorfen – mit festen Ansprechpartnern in beiden Büros.
Noch bevor eine Anzeige online geht, kennen wir oft schon den passenden Käufer oder Mieter aus unserer Kartei.
Pflicht sind nur PLZ, Ort, Name und E-Mail. Wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück – Gespräch und Einschätzung sind unverbindlich.
Ein kurzes Telefonat reicht oft schon, um einzuschätzen, was für Ihre Immobilie möglich ist.
Mo–Do 9–12 & 14–17 Uhr · Fr 9–13 Uhr
Ihre Angaben gehen ausschließlich an unser Vertriebsteam und dienen nur der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Wir geben sie nicht an Dritte weiter. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe haben Sie eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner. Wählen Sie, was bei Ihnen ansteht:
Wir sehen uns Ihre Immobilie an und ermitteln den realistischen Marktwert anhand echter Abschlüsse aus der Region – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Wir bereiten alle Unterlagen auf und beschaffen, was Ihnen fehlt – bei Amt, Notariat oder Verwaltung. Dazu aussagekräftige Fotos und ein hochwertiges Exposé.
Sobald das Exposé steht, geht Ihr Objekt zuerst an unsere Kartei. Viele Immobilien sind vergeben, bevor sie überhaupt online gehen.
Danach die volle Reichweite: alle großen Immobilienportale, unsere Website, Printmedien und unsere Social-Media-Kanäle.
Wir führen die Termine selbst, sortieren Anfragen vor und prüfen die Finanzierung der Interessenten, bevor es ernst wird.
Wir stimmen den Kaufvertrag mit dem Notariat ab und klären offene Punkte vorher mit beiden Seiten – damit der Termin selbst reine Formsache ist.
Wir sind beim Notar dabei, übergeben die Immobilie protokolliert an den Käufer und bleiben auch danach ansprechbar.„Spezialisiert auf Schlüsselerlebnisse“ – auf diesen Moment arbeiten die sechs Schritte davor hin.
Wir schauen uns die Wohnung an und ermitteln die marktgerechte Miete – mit Blick auf Lage, Ausstattung und das örtliche Mietniveau.
Grundrisse, Energieausweis, Fotos: Wir bereiten alles auf, was Interessenten sehen wollen – und besorgen, was Ihnen fehlt.
Zuerst geht das Objekt an unsere Kartei. Viele Wohnungen sind vermietet, bevor eine Anzeige überhaupt online geht.
Danach die volle Reichweite: Immobilienportale, unsere Website und unsere Social-Media-Kanäle. Die eingehenden Anfragen sortieren wir für Sie vor.
Wir führen die Termine, holen Selbstauskunft und Bonitätsnachweise ein. Wer einzieht, entscheiden am Ende Sie.
Rechtssicherer Mietvertrag, abgestimmt auf Ihr Objekt und die aktuelle Rechtslage – inklusive aller Anlagen.
Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselübergabe – auf Wunsch übernimmt danach unsere eigene Hausverwaltung die laufende Betreuung.„Spezialisiert auf Schlüsselerlebnisse“ – auf diesen Moment arbeiten die sechs Schritte davor hin.
Vieles davon liegt schon bei Ihnen zu Hause – was fehlt, besorgen wir für Sie bei Amt, Notariat oder Verwaltung.
Seit 1998 vermitteln wir Immobilien im Landkreis Erding, im Landkreis Ebersberg und im Großraum Dorfen. Zwei Büros, ein festes Team, kurze Wege.
Das erste Gespräch und unsere Einschätzung Ihrer Immobilie sind unverbindlich. Was eine Vermarktung kostet, besprechen wir vorher offen mit Ihnen – bevor Sie sich entscheiden.
Das hängt von Objekt, Preis und Lage ab. Bei Mietobjekten geht es meist schnell, beim Verkauf vergehen von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin in der Regel einige Wochen bis wenige Monate.
Nein. Wir übernehmen die Termine komplett und halten Sie danach auf dem Laufenden. Wenn Sie dabei sein möchten, richten wir uns nach Ihnen.
Ja – bei Verkauf und Vermietung ist er Pflicht und muss schon in der Anzeige berücksichtigt werden. Falls Ihnen keiner vorliegt, helfen Ihnen unsere Energieberater weiter.
Ja. Vermietete Wohnungen sind für Kapitalanleger besonders interessant. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und achten dabei auf die Rechte Ihrer Mieter.
Wir bleiben ansprechbar. Wenn Sie Ihr Objekt behalten und vermieten, übernimmt auf Wunsch unsere eigene Hausverwaltung die laufende Betreuung.
Ein paar Angaben genügen für den Anfang. Gespräch und Einschätzung sind unverbindlich – und kosten Sie nichts.
Seit dem Jahr 2000 realisieren wir als Bauträger im Münchner Osten Wohn- und Gewerbeprojekte – maßgeschneidert, schlüsselfertig und nachhaltig. Von der Grundstückserschließung bis zur Übergabe: alles aus einer Hand.
Unsere laufenden Projekte in der Region. Auf ein Projekt klicken – dann öffnen sich alle Details, Ausstattung, Lage und die verfügbaren Wohnungen.
Ein Ansprechpartner von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe.
Ankauf, Baulandentwicklung und Erschließung – wir koordinieren öffentliche, private und technische Aspekte.
Architektur, Statik und Behördengänge – mit eigenen Bauplanern und Bauleitern vor Ort.
Ausführung in geprüfter Qualität durch Handwerker der Region und eigenes Bauunternehmen.
Vermarktung der Einheiten und bezugsfertige Übergabe – auch über die Übergabe hinaus für Sie da.
Unsere beiden jüngsten Bauträger-Projekte – beide Objekte sind vollständig abgeschlossen.
Bauerwartungsland, Abrissobjekt oder ein Grundstück, das mehr hergibt als das, was darauf steht: Sprechen Sie uns an – wir prüfen die Möglichkeiten unverbindlich.
Bauen, Verkaufen, Vermieten, Verwalten: sechs Leistungsbereiche unter einem Dach – mit festen Ansprechpartnern vom ersten Gespräch bis über die Übergabe hinaus.
Bauen, Verkaufen, Vermieten, Verwalten – wählen Sie unten den Bereich, der Sie interessiert, oder scrollen Sie einfach weiter.
Vom Grundstück bis zur schlüsselfertigen Immobilie – seit dem Jahr 2000, mit eigenen Bauleitern vor Ort.
Mit über 28 Jahren Marktkenntnis ermitteln wir den realistischen Wert Ihrer Immobilie – und begleiten Sie bis zum Notartermin.
Von der Mietpreis-Einschätzung über die Vermarktung bis zur Auswahl solventer, geprüfter Mieter.
Bauen, Verkaufen, Vermieten, Verwalten, Generalübernahme, Fenster: Wer bei uns anfängt, wird nicht weitergereicht. Das spart Abstimmung – und Sie wissen immer, wen Sie anrufen.
Kaufmännisch und technisch – mit eigenem Handwerker-Netzwerk und festen Ansprechpartnern.
Ein Ansprechpartner für Ihr komplettes Bauvorhaben – verantwortlich für Termine, Kosten und Qualität.
Ihr Internorm-Handelspartner in der Region – Beratung, Aufmaß, Einbau und Service durch unser eigenes Montageteam.
Sagen Sie uns, worum es geht – wir ordnen es ein und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können.
Seit 1998 verbinden wir Bauträgerkompetenz, Vermittlung, Vermietung und Hausverwaltung unter einem Dach – im Landkreis Erding, im Landkreis Ebersberg und im Großraum Dorfen.
Unternehmen, Team, Karriere und Referenzen – wählen Sie unten, was Sie interessiert, oder scrollen Sie einfach weiter.
1998 haben Martin Sperr und Jürgen Zellner – seit Kindertagen befreundet, beide frisch aus Bankausbildung und Studium – ihr eigenes Immobilienbüro am Kirchtorplatz in Dorfen eröffnet. Aus dem Start zu zweit ist ein Unternehmen mit über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an zwei Standorten geworden.
Schritt für Schritt kam zur Vermittlung das eigene Bauen dazu: erst das eigene Bürohaus in der Haager Straße, dann ein eigenes Baugeschäft mit Bauleitern vor Ort, zuletzt die eigene Hausverwaltung. Heute begleiten wir eine Immobilie über ihr ganzes Leben – vom Grundstück bis zur laufenden Verwaltung. Familiär geführt, regional verwurzelt, mit festen Ansprechpartnern.
Ein eingespieltes Team aus Immobilienprofis, Verwaltung, Bau und Technik – persönlich für Sie da an beiden Standorten.
Mit betriebswirtschaftlichem und bankfachlichem Hintergrund führen unsere drei Geschäftsführer das Unternehmen persönlich. Kurze Wege, schnelle Entscheidungen und ein Wort, das gilt – so arbeiten wir seit dem ersten Tag.
Wir sind ein familiäres, wachsendes Immobilienunternehmen im Münchner Osten: kurze Wege, sicherer Arbeitsplatz, echte Entwicklungsmöglichkeiten. Für unsere Standorte in Dorfen und Neufinsing suchen wir Verstärkung – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an info@sperr-zellner.de.
Wir wachsen, und gute Leute finden bei uns fast immer einen Platz. Schreiben Sie uns, was Sie können und was Sie suchen.
Eine Auswahl realisierter Bauträger-Projekte und dauerhaft verwalteter Immobilien – aus einer Hand, seit 1998.
Ein Auszug – seit 1998 haben wir rund 50 Bauvorhaben im Münchner Osten realisiert.
WEG- und Mietverwaltung im Münchner Osten und in München – ein Auszug aus unserem Bestand. Die Verwaltung führt unsere Schwestergesellschaft, sz-hausverwaltung.de.
Ob Bauvorhaben, Grundstück oder eine Eigentümergemeinschaft, die eine verlässliche Verwaltung sucht – sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen offen, was geht.
Zwei Büros im Münchner Osten, feste Ansprechpartner und kurze Wege: Rufen Sie an, schreiben Sie uns – oder kommen Sie in Dorfen oder Neufinsing einfach vorbei.
Schreiben Sie uns über das Formular, rufen Sie in Dorfen oder Neufinsing an – oder kommen Sie zu den Öffnungszeiten einfach vorbei.
Haager Straße 16 · 84405 Dorfen
Mo–Do 9–12 & 14–17 Uhr · Fr 9–13 Uhr
Münchner Straße 4 · 85464 Neufinsing
Mo–Do 9–12 & 14–17 Uhr · Fr 9–13 Uhr
Wenn Sie Ihre Immobilie anbieten möchten, führt Sie das Objektformular schneller ans Ziel – dort fragen wir gleich alles ab, was wir für eine erste Einschätzung brauchen. Und wer sucht, sieht unseren Bestand direkt online.
Sperr & Zellner Immobilien GmbH
Haager Straße 16
84405 Dorfen
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführer:
Martin Sperr, Jürgen Zellner und Oliver Griesenbrock
Standort Dorfen (Sitz der Gesellschaft)
Telefon: +49 8081 95588-0
Telefax: +49 8081 95588-44
E-Mail: info@sperr-zellner.de
Standort Neufinsing
Münchner Straße 4, 85464 Neufinsing
Telefon: +49 8121 99555-0
Telefax: +49 8121 99555-25
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 125002
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE209120950
Tätigkeit: Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Zuständige Aufsichts- und Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
www.ihk-muenchen.de
Es gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen:
Die Regelungen sind einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de.
Name und Anschrift des Versicherers:
ERGO Versicherung AG
ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:
Deutschland
Versichert ist die Tätigkeit als Immobilienmakler.
Martin Sperr, Jürgen Zellner und Oliver Griesenbrock
Haager Straße 16, 84405 Dorfen
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG).
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Angaben zu Immobilienangeboten beruhen auf Informationen unserer Auftraggeber. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.
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Stand: August 2026
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Sperr & Zellner Immobilien GmbH
Haager Straße 16, 84405 Dorfen
Vertreten durch die Geschäftsführer Martin Sperr, Jürgen Zellner und Oliver Griesenbrock
Telefon: +49 8081 95588-0 · Telefax: +49 8081 95588-44
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Interessieren Sie sich für ein Objekt, möchten Sie uns eine Immobilie zur Vermarktung anbieten oder beauftragen Sie uns, verarbeiten wir die dafür erforderlichen Daten. Je nach Anliegen sind das insbesondere:
Zwecke: Bearbeitung Ihrer Anfrage, Vermittlung und Nachweis von Objekten, Durchführung des Makler- oder Vermarktungsauftrags, Abrechnung sowie die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten.
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Empfänger: Soweit es zur Durchführung erforderlich ist und Sie nichts anderes bestimmen, geben wir Ihre Daten weiter an Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Kauf- oder Mietinteressenten, an Notariate, an finanzierende Kreditinstitute, an Verwaltungen, Behörden und – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – an unsere Steuerberatung. Eine darüber hinausgehende Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt.
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Als Immobilienmakler unterliegen wir dem Geldwäschegesetz (GwG). Bei der Vermittlung von Kauf- und bestimmten Mietverträgen sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität festzustellen und zu überprüfen – etwa anhand eines gültigen Ausweisdokuments – und die dabei erhobenen Angaben aufzuzeichnen.
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Bewerbungen richten Sie bitte per E-Mail an info@sperr-zellner.de. Wir verarbeiten die von Ihnen übermittelten Bewerbungsdaten ausschließlich zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens.
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Bei den unter Ziffer 6 und 7 genannten Diensten kann es zu einer Übermittlung personenbezogener Daten an die Google LLC in den Vereinigten Staaten kommen. Die Europäische Kommission hat für die USA mit dem EU-US Data Privacy Framework einen Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO gefasst; Google LLC ist unter diesem Rahmenwerk zertifiziert. Ergänzend hat Google die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO abgeschlossen.
Trotz dieser Garantien lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass US-Behörden auf die Daten zugreifen und dass Ihnen dagegen nicht dieselben Rechtsschutzmöglichkeiten offenstehen wie innerhalb der EU. Auf dieses Risiko erstreckt sich Ihre Einwilligung ausdrücklich (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Erteilen Sie keine Einwilligung, findet keine Übermittlung statt. Im Übrigen verarbeiten wir Ihre Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union.
Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten so lange, wie es für die Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist. Danach löschen wir sie, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Solche Pflichten ergeben sich insbesondere aus dem Handelsgesetzbuch (§ 257 HGB) und der Abgabenordnung (§ 147 AO) mit Fristen von sechs bzw. zehn Jahren sowie aus dem Geldwäschegesetz (§ 8 Abs. 4 GwG) mit einer Frist von fünf Jahren. Für die Dauer dieser Fristen ist die Verarbeitung eingeschränkt; die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung dieser Aufbewahrungspflichten vorgehalten.
Ihnen stehen gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu:
Zur Ausübung genügt eine formlose Mitteilung an die unter Ziffer 1 oder 2 genannten Kontaktdaten. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Wir verarbeiten Ihre Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden Ihre Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen. Ihre Daten werden anschließend nicht mehr für diesen Zweck verwendet.
Unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die für uns zuständige Behörde ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27, 91522 Ansbach
www.lda.bayern.de
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Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald Änderungen unserer Leistungen oder der Rechtslage dies erfordern. Für Ihren nächsten Besuch gilt jeweils die dann abrufbare Fassung.
Stand: August 2026
Hier finden Sie Ihr Widerrufsrecht als Verbraucherin oder Verbraucher, das Muster-Widerrufsformular und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Maklerleistungen. Möchten Sie einen bereits geschlossenen Vertrag widerrufen, genügt eine formlose, eindeutige Erklärung an uns – Sie können dafür auch das Formular weiter unten verwenden.
Das Wichtigste in Kürze: Schließen Sie mit uns einen Maklervertrag, ohne dass wir uns persönlich in unseren Geschäftsräumen gegenübersitzen – also etwa per E-Mail, Telefon oder über diese Website –, können Sie diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein Widerruf kostet Sie nichts, solange wir für Sie noch nicht auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin tätig geworden sind.
Wer dieses Recht hat
Das nachfolgende Widerrufsrecht steht Ihnen zu, wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind – wenn Sie den Vertrag also zu Zwecken schließen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können – und der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Telefax, Website) zustande gekommen ist.
Bei uns kommt ein Maklervertrag regelmäßig dadurch zustande, dass Sie ein Exposé oder weitere Objektunterlagen anfordern und wir Ihnen diese unter Hinweis auf unsere Provision übersenden. Nehmen Sie unsere Leistungen daraufhin in Anspruch, gilt der Maklervertrag als geschlossen – und ab diesem Zeitpunkt läuft Ihre Widerrufsfrist.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Sperr & Zellner Immobilien GmbH
Haager Straße 16, 84405 Dorfen
Telefon: +49 8081 95588-0
Telefax: +49 8081 95588-44
E-Mail: info@sperr-zellner.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Wann das Widerrufsrecht erlischt
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ohne eine solche ausdrückliche Erklärung von Ihnen bleibt Ihr Widerrufsrecht bestehen – auch dann, wenn wir bereits für Sie tätig geworden sind.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück. Die Verwendung ist freiwillig – ein formloser Brief oder eine E-Mail genügt ebenso.
An
Sperr & Zellner Immobilien GmbH
Haager Straße 16, 84405 Dorfen
Telefax: +49 8081 95588-44
E-Mail: info@sperr-zellner.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Bequemer geht es so: Felder ausfüllen, absenden – fertig. Ihre Widerrufserklärung geht damit unmittelbar bei uns ein; die Eingangsbestätigung in Textform erhalten Sie sofort an die angegebene E-Mail-Adresse.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Nachweis- und Vermittlungsleistungen der Sperr & Zellner Immobilien GmbH, Haager Straße 16, 84405 Dorfen (nachfolgend „wir“ oder „Makler“) gegenüber unseren Auftraggebern und Interessenten (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(3) Für Leistungen der Hausverwaltung, als Bauträger oder als Generalübernehmer gelten gesonderte vertragliche Vereinbarungen; diese AGB finden darauf keine Anwendung.
(1) Unsere Angebote, Exposés und sonstigen Objektinformationen sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.
(2) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unsere Leistungen in Kenntnis unseres Provisionsverlangens in Anspruch nimmt – insbesondere, indem er ein Exposé oder weitere Objektunterlagen anfordert und entgegennimmt, eine Besichtigung wahrnimmt oder uns mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt. Auf unser Provisionsverlangen weisen wir spätestens mit der Übersendung des Exposés ausdrücklich hin.
(3) Bei Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Käufer Verbraucher ist, bedarf der Maklervertrag der Textform (§ 656a BGB).
(4) Ist der Auftraggeber Verbraucher und ist der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen worden, steht ihm das oben beschriebene Widerrufsrecht zu.
(1) Wir werden als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Der Nachweis besteht darin, dem Auftraggeber eine ihm bislang unbekannte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zu benennen; die Vermittlung besteht in der bewussten Einwirkung auf die Vertragsparteien mit dem Ziel des Vertragsabschlusses.
(2) Eine über den Nachweis oder die Vermittlung hinausgehende Beratung – insbesondere in rechtlichen, steuerlichen, bautechnischen oder finanziellen Fragen – schulden wir nicht. Für solche Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung von Fachleuten.
(3) Wir sind berechtigt, auch für die andere Seite des Hauptvertrages tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Damit erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Wir werden beide Seiten über die Doppeltätigkeit informieren und ihre Interessen mit der Sorgfalt eines ehrlichen Maklers wahrnehmen.
(1) Kommt aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung der Hauptvertrag zustande, ist die vereinbarte Provision verdient und fällig. Maßgeblich ist die Provisionshöhe, die im jeweiligen Exposé oder in der gesonderten Provisionsvereinbarung genannt ist; die Provision versteht sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages beziehungsweise mit Unterzeichnung des Mietvertrages fällig und ohne Abzug zahlbar.
(3) Kaufverträge über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit Verbrauchern: Werden wir für beide Seiten tätig, können wir uns eine Provision nur von beiden Parteien und nur zu gleichen Teilen versprechen lassen (§ 656c BGB). Werden wir nur für eine Partei tätig und verpflichtet sich diese zur Zahlung, kann sie höchstens die Hälfte der Provision an die andere Partei weitergeben; die Zahlungspflicht des Käufers entsteht in diesem Fall erst, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat (§ 656d BGB).
(4) Vermietung von Wohnraum: Vom Mieter verlangen wir ein Entgelt nur, wenn wir ausschließlich wegen seines Suchauftrags tätig geworden sind und daraufhin den Mietvertrag vermittelt haben (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Im Übrigen gilt das Bestellerprinzip: Die Provision trägt, wer uns beauftragt hat.
(5) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn statt des zunächst vorgesehenen Vertrages ein anderer Vertrag über dasselbe Objekt geschlossen wird und dieser wirtschaftlich dem beabsichtigten Geschäft entspricht.
(6) Kommt der Hauptvertrag mit einer Person zustande, die dem Auftraggeber persönlich, wirtschaftlich oder rechtlich nahesteht, gilt dies als Abschluss durch den Auftraggeber selbst.
War dem Auftraggeber das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich – spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Zugang des Nachweises – in Textform unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt das Objekt als durch uns nachgewiesen.
(1) Unsere Exposés, Objektnachweise, Fotografien, Grundrisse und sonstigen Unterlagen sind nur für den Auftraggeber persönlich bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet.
(2) Gibt der Auftraggeber unsere Informationen unbefugt weiter und schließt der Dritte oder ein von diesem informierter Vierter den Hauptvertrag ab, schuldet uns der Auftraggeber die Provision in der Höhe, die er selbst bei einem eigenen Abschluss zu zahlen gehabt hätte. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten.
(1) Alle Objektangaben beruhen auf Informationen unserer Auftraggeber sowie auf Unterlagen Dritter. Wir geben diese nach bestem Wissen weiter, können jedoch für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Eine eigene Prüfungspflicht besteht für uns nur, soweit sich Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit aufdrängen.
(2) Dem Auftraggeber wird empfohlen, sich vor Abschluss des Hauptvertrages selbst von der Richtigkeit der Angaben zu überzeugen, insbesondere durch Einsicht in Grundbuch, Bauakte, Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und Energieausweis.
(3) Der Auftraggeber, der uns mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt, sichert zu, dass seine Angaben und Unterlagen zutreffend und vollständig sind, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen Angaben aus seiner Sphäre beruhen.
(1) Wir sind als Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Vertragsparteien vor Abschluss des Hauptvertrages zu identifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und die Angaben aufzuzeichnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierbei mitzuwirken, sich auszuweisen und die erforderlichen Angaben zu machen (§ 11 GwG).
(2) Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, sind wir berechtigt und gegebenenfalls gesetzlich verpflichtet, die Geschäftsbeziehung nicht zu begründen oder zu beenden.
(3) Der Auftraggeber informiert uns unverzüglich, wenn er über das Objekt unmittelbar oder über Dritte in Verhandlungen tritt oder einen Vertrag abschließt.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erding Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026
WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung im Münchner Osten – kaufmännisch und technisch, mit festen Ansprechpartnern in Neufinsing.
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